BRK bietet umfangreiches Testangebot an
HASSFURT - Per QR-Code direkt und einmalig für alle Testzentren registrieren und so Wartezeiten deutlich reduzieren.
Das Bayerische Rote Kreuz betreibt aktuell fünf Zentren für Corona-Antigen-Schnelltests im Landkreis. Und zwar in Haßfurt, Ebern, Hofheim, Eltmann und Maroldsweisach.
Die Durchführung der Tests für zu Testende funktioniert am schnellsten und einfachsten, wenn sich die Testwilligen vorab online auf dem Testportal des Bayerischen Roten Kreuzes mit ihren Daten registriert haben. Die einmalige Registrierung ist innerhalb von einer Minute unter https://meintest.brk.de/quick möglich und muss anschließend für künftige Tests nicht mehr neu durchgeführt werden. Nachdem die Bürger ihre Daten eingegeben haben, erhalten sie per E-Mail einen für sie persönlich erstellten QR-Code zugesandt, mit dem sie sich vor Ort in allen BRK-Testzentren im Landkreis legitimieren und testen lassen können. Nach dem Test wird die Ergebnisübermittlung digital via SMS und/oder E-Mail übermittelt, auf Wunsch auch direkt an die Corona-Warn-App.
Eine weitere und noch einfachere Möglichkeit zur Registrierung besteht für Testwillige durch das Abscannen dieses QR-Codes. Über ihn gelangen sie ohne Umwege direkt zum Registrierungsportal.
QR-Code für alle BRK-Testzentren
Aktuell gelten folgende Öffnungszeiten. Letzter Einlass ist jeweils 15 Minuten vor der Schließung.
Haßfurt, Rotkreuzhaus (Industriestraße 16):
Montag bis Freitag: 10:00 bis 18:00 Uhr
Samstag: 10:00 bis 18:00 Uhr
Sonntag: 10:00 bis 16:00 Uhr
Ebern, Rotkreuzhaus (Im Frauengrund 12):
Montag bis Freitag: 14:00 bis 18:00 Uhr
Samstag und Sonntag: 10:00 bis 15:00 Uhr
Hofheim, Haus des Gastes (Johannisstraße 26):
Montag, Mittwoch, Freitag und Sonntag: 14:00 bis 18:00 Uhr
Eltmann, Sportgaststätte (Bambergerstraße 21):
Dienstag, Donnerstag, Sonntag: 14:00 bis 18:00 Uhr
Maroldsweisach, Mehrzweckraum im Rathaus (Hauptstraße 24):
Dienstag und Donnerstag: 14:00 bis 18:00 Uhr
Sonntag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Für alle Tests müssen sich die Bürger mit einem amtlichen Lichtbildausweis zu ihrer Person identifizieren können. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die ggf. ohne Begleitung ihrer Eltern einen Schnelltest durchführen lassen wollen, müssen vor dem Test eine unterschriebene Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitbringen. Kinder und Jugendliche müssen sich grundsätzlich ebenso durch die Vorlage eines Lichtbildausweises zu ihrer Person ausweisen können.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass an den Testzentren das Tragen von FFP2-Masken verpflichtend ist. Alle Testwilligen sollten zudem darauf achten, zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Wer Erkältungs- und Krankheitssymptome aufweist, wird in den BRK-Testzentren nicht getestet. In diesem Fall wenden sich Patienten bitte an ihren Hausarzt.