Zwei BRK-Schnelltestzentren bleiben geöffnet
Die zwei BRK-Schnelltestzentren im Landkreis Haßberge bleiben auch nach Inkrafttreten der neuen Coronavirus-Testverordnung geöffnet. Neu ist: Nach Vorgaben des Bundes besteht ab sofort kein grundsätzlicher Anspruch mehr auf die kostenlose Durchführung eines so genannten „Bürgertests“. Bisher hatte jeder – auch ohne konkreten Anlass – Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Antigen-Schnelltest pro Woche. Dieses Angebot wird jetzt, bis auf einige Ausnahmen, beendet. Zudem müssen Personen, die nach der neuen Testverordnung weiterhin „anspruchsberechtigt“ sind, einen Eigenanteil von drei Euro für die Durchführung eines Tests bezahlen. Ausgenommen davon sind Risikogruppen und andere Ausnahmefälle.
Bis zuletzt war unklar, wie die neue Testversorgung des Bundes konkret aussehen wird und was das für die Arbeit der Schnelltestzentren vor Ort bedeutet. Nun wurde die neue Verordnung am Mittwoch, 29. Juni, im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat damit bereits am 30. Juni in Kraft.
Wer nach der neuen Testverordnung noch Anspruch auf einen Schnelltest (inkl. Zahlung des Eigenanteils von drei Euro) hat, können Interessierte in der Veröffentlichung des Bundesgesundheitsministeriums im Bundesanzeiger vom 29. Juni (https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtliche-veroeffentlichung?3) nachlesen.
Das Bayerische Rote Kreuz, Kreisverband Haßberge, betreibt die Testzentren im Auftrag des Landkreises Haßberge. Aktuell gibt es zwei BRK-Testzentren in Haßfurt (Rotkreuzhaus, Industriestraße 16) und Maroldsweisach (Mehrzweckraum im Rathaus, Hauptstraße 24). Bis auf Weiteres bleiben die bekannten Öffnungszeiten unverändert, wie Christopher Gratza, Leiter Soziale Dienste, beim BRK-Kreisverband Haßberge mitteilt.
Hier die Öffnungszeiten auf einen Blick:
Haßfurt:
Montag bis Freitag: 10:00 bis 17:45 Uhr
Samstag: 10:00 bis 17:45 Uhr
Sonntag: 10:00 bis 15:45 Uhr
Maroldsweisach:
Dienstag und Donnerstag: 14:00 bis 17:45 Uhr
Sonntag: 9:00 bis 11:45 Uhr
Alle Testwilligen werden gebeten, sich online unter www.meintest.brk.de/quick (auch via QR-Code möglich) einmalig zu registrieren. Somit können die Bürger bereits vorab ihre Daten erfassen und vermeiden vor Ort bei den Testzentren unnötige Wartezeiten. Die Testergebnisse werden dann digital rund 25 Minuten nach dem Test übermittelt. Unter der angegebenen Internetadresse können zudem die aktuellen Öffnungszeiten aller BRK-Testzentren in Bayern eingesehen werden.
Die Zahlung der Eigenbeteiligung von drei Euro ist beim Schnelltest vor Ort in bar zu entrichten und wird vom BRK-Personal entsprechend quittiert. Wunschtestungen sind, wenn kein Testgrund zutrifft, auch mit kostenpflichtiger Eigenbeteiligung nicht mehr möglich. Das BRK weist zudem darauf hin, dass Testberechtigte in den Testzentren vor jedem Test eine entsprechende Berechtigung bzw. einen Nachweis vorlegen müssen. (MW)